Produkte und Preise
Wir bieten Ihnen die kundenorientierte Versorgung mit Strom in einem fairen Preis-Leistungsverhältnis.
Ihre Vorteile
Für alle Einwohner und Entscheider in Gewerbebetrieben und Industrieunternehmen im Großraum Siegsdorf, die die Sicherheit einer genossenschaftlich organisierten, regionalen Stromversorgung schätzen, ist die Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG genau der richtige Partner. Dank des liberalisierten Strommarktes können aber auch alle, die außerhalb unseres Grundversorgungsgebietes ansässig sind, die EVA-Vorteile nutzen. Denn der Wechsel von Ihrem derzeiten Stromversorger zur EVA ist denkbar einfach.
- Sicherheit durch regionale Stromversorgung
- Persönlicher, kompetenter, zuverlässiger Kundenservice
- Bei Wechsel: Übernahme aller Formalitäten
- Faieres Preis-Leistungsverhältnis

Produkte und Strompreise
EVA-Grund-/Ersatzversorgung
Die Grund-/Ersatzversorgung mit Strom ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Obwohl Verbraucher ihren Stromlieferanten frei wählen können, beziehen viele Haushalte noch immer Strom vom örtlichen Grundversorger. Grundversorger ist im jeweiligen Verteilnetzgebiet der Energieversorger, welcher die meisten Haushaltskunden mit Strom beliefert. Im Netzgebiet der EVA Siegsdorf ist dies die Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG. Der Grundversorger muss grundsätzliche jeden Haushaltskunden (Haushaltskunden im Sinne § 3 Nr. 22 EnWG) mit Strom beliefern und dies zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen. So ist sichergestellt, dass alle Haushaltskunden, für die der jeweilige Grundversorger zuständig ist, Energie zu den gleichen Bedingungen und Preisen erhalten können.
In der Regel schließen Grundversorger und Verbraucher einen Grundversorgungsvertrag ab, in dem die Einzelheiten der Belieferung festgehalten sind. Ein Grundversorgungsvertrag kommt aber auch allein dadurch zustande, wenn Haushaltskunden, z.B. nach dem Einzug in eine neue Wohnung, Strom aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnehmen, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt.
Wenn ein Liefervertrag mit einem Energieversorger endet und ein neuer Energieversorger die Stromversorgung nicht aufnimmt, wird die Stromversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Scheitert ein Lieferantenwechsel oder muss der bisherige Stromlieferant Insolvenz anmelden, springt Kraft Gesetzes der zuständige Grundversorger für maximal drei Monate ein. Es gelten hierbei die allgemeinen Preise und Bedingungen der Grundversorgung. Die Ersatzversorgung kann während dieser drei Monate zu jedem Zeitpunkt gekündigt und ein neuer Stromliefervertrag mit einem vom Verbraucher gewählten Energieversorger abgeschlossen werden. Schließen Verbraucher keinen neuen Liefervertrag ab und verbrauchen aber weiterhin Strom, kommt bei Haushaltskunden ein Grundversorgungsvertrag mit dem örtlichen Grundversorger zustande. Nicht-Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh werden dann im Rahmen eines Sonderkundenvertrags weiter beliefert.
Verbraucher aus der Mittelspannung haben in der Regel einen individuellen Stromtarif. Für sie sieht der Gesetzgeber keine Ersatzversorgung vor. Die automatische Zuordnung zum örtlichen Grundversorger ist unzulässig. Diese Verbraucher müssen sich sofort um einen neuen Stromanbieter kümmern.
Rechtsgrundlage der Grundversorgung: Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
Veröffentlichungspflicht zur Grund-/Ersatzversorgung Strom der EVA-Siegsdorf
- Grundversorgungsvertrag Strom – 2021PDF
- Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV – 2024PDF
- Ergänzende Bedingungen zur StromGVV – 2021PDF
- Abwendungsvereinbarung gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV – 2021PDF
Haushaltskunden im Sinne § 3 Nr. 22 EnWG und Nicht-Haushaltskunden bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh ohne Leistungsmessung
- Tarifblatt – Grund- und Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01.01.2026)PDF
- Tarifblatt – Grund- und Ersatzversorgung Strom (gültig ab 01.01.2025)PDF
Nicht-Haushaltskunden ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh mit Leistungsmessung gültig ab 01.01.2025
Tarifblatt – EVA-Ersatzversorgung für Nicht Haushaltskunden (gültig ab 01.01.2025)
Stromtarif EVA-Haushalt
Der Tarif EVA-Haushalt gilt für alle Privatkunden (auch für Landwirtschaft, Handel, Handwerk und sonstige Gewerbe) bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh ohne Leistungsmessung. (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung)
Stromtarif EVA-Gewerbe
Für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch kleiner 10.000 kWh ist der Tarif EVA-Haushalt/Gewerbe gültig. Für Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch größer 10.000 kWh sowie für Sonderkunden mit einem Jahresverbrauch größer 100.000 kWh erstellen wir gerne ein individuelles Angebot. (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung)
Stromtarif EVA-Grünstrom
Die Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG bietet Ihnen gerne einen umweltfreundlichen Ökostrom aus 100% Erneuerbaren Energie an. Unterstützen Sie mit Ihrer Wahl des EVA-Grünstom-Tarifs den Klimaschutz, indem Sie Ihren Strom aus garantierter atom- und kohlefreier Erzeugung beziehen. (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung)
Verbrauchsjahr 2026
- Tarifblatt – EVA-Grünstrom gültig ab 01.01.2026PDF
- Tarifblatt – EVA-Grünstrom – Therm getrennte Messung gültig ab 01.01.2026PDF
- Tarifblatt – EVA-Grünstrom – E-Ladesäule gültig ab 01.01.2026PDF
Verbrauchsjahr 2025
- Tarifblatt – EVA-Grünstrom gültig ab 01.01.2025PDF
- Tarifblatt – EVA-Grünstrom – Therm getrennte Messung gültig ab 01.01.2025PDF
- Tarifblatt – EVA-Grünstrom – E-Ladesäule gültig ab 01.01.2025PDF
Verbrauchsjahr 2024
EVA-Modul2 und EVA-Therm
Stromtarif EVA-Modul2
Der Tarif EVA-Modul2 ist gültig für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gem. § 14 a EnWG (Neuanlagen) mit Inbetriebnahme ab den 01.01.2024. (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung im Netzgebiet der Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG)
Steuerbare Verbrauchseinrichtung gem. § 14 a EnWG
Vorausgesetzt ist eine abgeschlossene Vereinbarung zum Modul 2 mit dem Netzbetreiber zur Netzentgeltreduzierung und Steuerbarkeit der Anlage (z. B. Elektrowärmepumpen, nicht öffentlicher Ladepunkt für Elektromobile, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher hinsichtlich des Stromverbrauchs (Einspeicherung) mit max. Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW). Eine separate Messung des Strombezugs der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Netzanschluss“.
Stromtarif EVA-Therm getrennte Messung
Es sind nur Geräte mit Festanschluss zugelassen (keine Steckvorrichtung!). Es gelten die NT-Zeiten der jeweils gültigen „Allgemeinen Preise für die Grundversorgung mit elektrischer Energie“. Diese können jedoch um ca. 1 Stunde vorgezogen bzw. vergrößert sein. Alle Anlagen werden mit getrennter Doppeltarifmessung ausgestattet. Sperrzeitenregelung: Maximal 4 mal 1 Stunde Sperrzeit, zeitlich variabel, Freigabezeit zwischen zwei Sperrungen nicht kürzer als die vorangegangene Sperrzeit. Dieses Produkt gilt nur in Verbindung mit den EVA-Tarifen (siehe Preisblätter „EVA-Haushalt“, „EVA-Grünstrom“ und „EVA-Gewerbe“). (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung)
- Tarifblatt – EVA-Therm getrennte Messung gültig ab 01.01.2026PDF
- Tarifblatt – EVA-Therm getrennte Messung gültig ab 01.01.2025PDF
- Tarifblatt – EVA-Therm getrennte Messung gültig ab 01.01.2024PDF
Stromtarif EVA-Therm gemeinsame Messung
Altregelung für bestehende Heizungsanlagen. Diese Art der Installation der Messung ist bei Neuanlagen nicht mehr möglich. Bei gemeinsamer Messung wird der Heizstrom gleichzeitig mit dem Haushaltsstrombedarf gedeckt. Die bisherigen Freigabezeiten und die Sperrzeitenregelungen gelten weiter. (Belieferung für private, berufliche oder gewerbliche Zwecke außerhalb der Grundversorgung)
Stromtarif EVA-Bau
Der Tarif EVA-Baustrom ist für vorübergehend angeschlossene Anlagen gültig, dies sind in der Regel zeitlich befristete Stromanschlüsse, für z.B. Baustellen, Schausteller oder Veranstaltungen. Die Anträge für einen neuen Baustromanschluss finden Sie im Bereich „Netzanschluss“.
Stromlieferung außerhalb des Grundversorgungsnetzes der EVA

Stromtarif EVA-Extern
Die EVA-Stromtarife Extern sind gültig für alle Privatkunden (auch für Landwirtschaft, Handel, Handwerk und sonstiges Gewerbe) bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh ohne Leistungsmessung im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH. Eine Belieferung mit Heizstrom ist hierbei nicht möglich.
Verbrauchsjahr 2026
- Tarifblatt – EVA-Stromtarif – NG Bayernwerk Netz GmbH gültig ab 01.01.2026PDF
- Tarifblatt – EVA-Grünstrom – NG Bayernwerk Netz GmbH gültig ab 01.01.2026PDF
Verbrauchsjahr 2025
- Tarifblatt – EVA-Stromtarif – NG Bayernwerk Netz GmbH gültig ab 01.01.2025PDF
- Tarifblatt – EVA-Grünstrom – NG Bayernwerk Netz GmbH gültig ab 01.01.2025PDF
Verbrauchsjahr 2024
- Tarifblatt – EVA-Stromtarif – NG Bayernwerk Netz GmbH gültig ab 01.01.2024 bis 31.12.2024PDF
- Tarifblatt – EVA-Grünstrom – NG Bayernwerk Netz GmbH gültig ab 01.01.2024 bis 31.12.2024PDF
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