Ihr Netzanschluss
Auf dieser Seite erfahren Sie alles darüber, wie Sie zu Ihrem Hausanschluss, Baustromanschluss, Stromzähler, usw. gelangen. Ebenfalls haben Sie Einblick in die gültigen Normen und Vorschriften, die beachtet werden müssen.
NEU – Digitales Netzanschlussportal
Eine Bearbeitung/Durchführung Ihres beantragten Anschlussbegehrens, ist erst nach vollständiger Eingabe bzw. Übermittlung der notwendigen Informationen/Daten möglich.
Hier können Sie das Anschlussbegehren online beantragen:
Hausanschluss / Zählerantrag
Der 1. Schritt zu Ihrem Hausanschluss
Bitte überprüfen Sie vor der Antragstellung, ob sich Ihre zukünftige Verbrauchsstelle bzw. Ihr Hausanschluss innerhalb unseres Strom-Verteilnetzgebiets befindet. Die Abfrage können Sie über „VNB-Digital“ vornehmen. Hier der Link: VNBdigital
Der 2. Schritt zu Ihrem Hausanschluss / Zählerantrag
Bitte reichen Sie Ihre Anfrage über unser digitales Netzanschlussportal ein.
Messkonzeptänderungen – Zähleränderungen
Bitte melden Sie Messkonzeptänderungen/Zähleränderungen vor der technischen Umsetzung weiterhin mit Hilfe von unserer Formulare:
- Anmeldung zum Netzanschluss – Fertigstellungsanzeig+Inbetriebssetzungsauftrag – StromzählerPDF
- Anlage 1 – Auswahlblatt MesskonzeptePDF
Die ausgefüllten Unterlagen senden Sie bitte an: netzantrag@eva-siegsdorf.de
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG)
Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen Vorgaben des § 14a EnWG. Diese sorgen für mehr Flexibilität im Stromnetz und viele weitere Vorteile.
Warum wurde § 14a EnWG geändert und was regelt er?
Die Anpassung von § 14a EnWG trägt der steigenden Zahl leistungsstarker Verbraucher wie Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeichern Rechnung. Diese Entwicklung führt zu einem höheren gleichzeitigen Stromverbrauch und erhöhten Anforderungen an die Stromnetze. Um bei drohender lokaler Überlastung des Netzes die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, erlaubt die Regelung Netzbetreibern, steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) gezielt zu drosseln. Dabei wird die Leistung einzelner Anlagen temporär reduziert, was zur Stabilisierung des Netzes beiträgt. Als Ausgleich profitieren Anlagenbetreiber von geringeren Netzentgelten. Der reguläre Haushaltsstrom bleibt von dieser Regelung ausgenommen
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG?
- Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen (z. B. Heizstäbe)
- Private Ladeeinrichtung für E-Autos (z. B. Wallbox)
- Geräte zur Raumkühlung (Klimaanlagen), welche fest im Gebäude installiert und zentral steuerbar sind
- Netzdienlicher Stromspeicher (Einspeicherung nur über Netzstrombezug, nicht durch PV-Anlage)
Voraussetzung pro steuVE: Leistung von mindestens 4,2 kW.
Betrifft mich das?
Die neuen Regelungen betreffen nicht nur Sie als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, sondern auch Ihren Elektro- oder Heizungsinstallateur. Wichtig ist, dass Sie sowohl den örtlichen Netzbetreiber als auch Ihren Stromlieferanten über geplante Maßnahmen im Rahmen des § 14a EnWG in Kenntnis setzen.
Die wichtigsten Aspekte auf einen Blick
- Dimmen statt Sperren: Netzbetreiber haben nach § 14a EnWG die Möglichkeit, die Leistung steuerbarer Verbraucheinrichtung bei lokaler Überlastung des Stromnetzes zu drosseln.
- Technische Voraussetzung: Verbraucheinrichtungen mit einem Stromverbrauch von mindestens 4,2 kW wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Wallboxen müssen ab 01.01.2024 so angeschlossen werden, dass sie netzorientiert steuerbar sind, um das Stromnetz zu entlasten.
- Finanzieller Vorteil: Anlagenbetreiber einer SteuVE profitieren im Gegenzug von reduzierten netzentgelten. Für die Reduzierung stehen zwei verschiedene Module zur Wahl.
- Bestandsschutz: Bestandsanlagen, die bis 31.12.2023 angeschlossen wurden, erhalten eine Übergangsfrist bis Ende 2028.
Prüfen Sie, ob Sie von den Änderungen des § 14a EnWG betroffen sind
Was bedeutet das für meine Bestandsanlage?
Bestandsanlagen, die bis zum 31.12.2023 in Betrieb genommen, ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet wurden und deshalb bereits ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG erhalten, bleiben bis zum 31.12.2028 von den Änderungen ausgenommen. Eine Verpflichtung zum sofortigen Wechsel in die neue Systematik des § 14a EnWG besteht nicht. Damit ändert sich nichts an den bisher gewährten günstigeren Netzentgelten im Strompreis des bestehenden Stromtarifs.
Ein freiwilliger Wechsel durch den Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist jedoch vorzeitig möglich. Eine ausführliche Erklärung, was Sie hierfür tun müssen, finden Sie hier. Mit dem freiwilligen Wechsel akzeptiert der Betreiber alle neuen Festlegungen und verliert den Anspruch auf die bis dato gültigen Regelungen und deren Umsetzung (kein Rückwechsel möglich).
Ab 2029 werden Bestandsanlagen, welcher auch unter die neue Definition einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung falle, automatisch in die neue Regelung überführt – wir informieren unsere betroffenen Kunden rechtzeitig!
Achtung bei Nachtspeicherheizungen: Diese bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen und unterliegen bis zur Außerbetriebnahme den bisherigen Regelungen nach § 14a EnWG.
Baustrom-/Schaustelleranschluss
Schon zu Beginn der Bauphase wird Strom benötigt. Der Baustellenanschluss wird über das Formular „Inbetriebsetzungsauftrag Baustrom-/Schaustelleranschluss“ mit Hilfe eines eingetragenen Elektoinstallationsbetriebes beantragt. Die Baustromverteilungen können bauseits aber auch durch die Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG gestellt werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig zwecks der Erstellung eines Baustellenanschlusses mit dem Bereich Netztechnik in Verbindung.
- Auftrag zur Errichtung Baustrom- und SchaustelleranschlussPDF
- Mietvertrag Baustromverteiler – Auftrag montl. ÜberprüfungPDF
- Prüfprotokoll BaustromverteilerPDF
Die ausgefüllten Unterlagen senden Sie bitte an: netzantrag@eva-siegsdorf.de
Wichtiger Hinweis: Nach DGUV Vorschrift 3 sind Baustromverteiler monatlich einer messtechnischen Überprüfung mit Dokumentation zu unterziehen. Verantwortlich für die Durchführung ist der Anlagenbetreiber bzw. Anschlussnehmer. Der beauftragte Elektrofachbetrieb kann das von der Elektrizitätsgenossenschaft Vogling & Angrenzer eG vorgefertigte Prüfprotokoll für Baustromverteiler verwenden.
Einspeiseanlage - Mikro-PV-Anlagen - Stromspeicher
Für die Anmeldung eine Einspeiseanlage sind nachfolgende Formulare notwendig. Zur Kontrolle, ob die Unterlagen komplett sind, können Sie die folgende Checkliste verwenden:
Anmeldung & Fertigmeldung EEG-Anlage
- 1. Anfrage zum NetzanschlussPDF
- 2. Datenblatt_ErzeugungsanlagenPDF
- 3. Datenblatt_Speichersysteme_dataPDF
- 4. Auswahlblatt MesskonzeptePDF
- 5. Bestätigung LeistungsregelungPDF
- 6. Anmeldung zum Netzanschluss – Fertigstellungsanzeig+InbetriebssetzungsauftragPDF
- 7. Inbetriebsetzungsprotokoll_Erzeugungsanlage Speicher – NiederspannungPDF
- 8. Nachweis Inbetriebnahme ZeitpunktPDF
- 9. Erklärung BNetzA RegistrierungPDF
Mikro-PV-Anlagen
- Anfrage Netzanschluss/Inbetriebsetzungsauftrag Mikro-PV-Anlage bis max. 600 WPDF
- Kurzinformation zu sogenannten Mikro-PV-Anlagen mit Stecker – VBEWPDF
Die ausgefüllten Unterlagen senden Sie bitte an: stromerzeugung@eva-siegsdorf.de
Elektromobilität / Ladeeinrichtungen
Alle festinstallierten Wallboxen ab 4,6 kW müssen vor der Installation dem Netzbetreiber gemeldet werden. Ferner muss der Netzbetreiber ab 12 kW seine Zustimmung erteilen.
Bitte reichen Sie Ihre Meldung bzw. Anfrage über unser digitales Netzanschlussportal ein.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. E-Mail: netzantrag@eva-siegsdorf.de
Fragen zu Hausanschluss und Zählerantrag?
Der Bereich Netztechnik hilft bei Anschlussbegehren, Baustrom und Zähleränderungen.
Fragen zu Einspeiseanlagen und Mikro-PV?
Die Stromerzeugung betreut Anmeldung und Fertigmeldung von Einspeiseanlagen.
