Intelligentes Messsystem

Wer ein intelligentes Messsystem bekommt, wie es funktioniert und wie es abgerechnet wird.

Informationen zum intelligenten Messsystem (iMSys)

Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegten Gesetzesnovelle zum „Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ zugestimmt. Mit der Änderung des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Einbau digitaler Stromzähler – sogenannter Smart Meter – in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Anlass für die Neuregelung war, dass die Einführung dieser intelligenten Messsysteme bislang langsamer vorangekommen ist als geplant – Gründe dafür waren u. a. aufwändige Verwaltungsverfahren.

Das neue Gesetz schafft einen verbindlichen Fahrplan für den flächendeckenden Rollout: Schritt für Schritt sollen bis spätestens Ende 2032 alle Haushalte und Unternehmen, für die eine Einbaupflicht besteht, mit Smart Metern ausgestattet werden. Die Digitalisierung der Energiewende ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige, sichere und flexible Energieversorgung. Damit Strom aus Sonne, Wind und anderen erneuerbaren Energien effizient genutzt werden kann, braucht es ein modernes, digitales Stromnetz – und dazu gehören intelligente Messsysteme. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, in den kommenden Jahren alle Stromzähler schrittweise auf diese neuen Systeme umzustellen und so gemeinsam mit Ihnen die Zukunft der Energieversorgung zu gestalten.

Hier findest du unseren Informationsflyer zum Download:

Was sind intelligente Messsysteme?

Ein intelligentes Messsystem (kurz iMSys) besteht aus einem digitalen Stromzähler, der auch als moderne Messeinrichtung bezeichnet wird, und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Es misst den Stromverbrauch, speichert die Daten und übermittelt sie sicher an den Messstellenbetreiber.

Warum sind intelligente Messsysteme so wichtig?

In der Vergangenheit, als Strom überwiegend aus fossilen Energieträgern oder Atomkraft gewonnen wurde, konnten Energieproduzenten und -versorger weitgehend selbst steuern, wie viel Energie erzeugt werden sollte. Dafür standen aus den Vorjahren relativ konstante und damit verlässliche Daten über das Verbrauchsverhalten der Anschlussnehmer zur Verfügung. Heute jedoch schwanken sowohl die Stromerzeugung als auch der Verbrauch stärker – bedingt durch den zunehmenden Anteil erneuerbarer Energien wie Sonne und Wind. Diese neue Situation erfordert ein modernes System: das intelligente Messsystem.

Welche Ziele werden mit den intelligenten Messystemen verfolgt?

Durch den Einsatz moderner, auf die heutigen Herausforderungen ausgerichteter Technologien soll vor allem die frühere Sicherheit und Planbarkeit im Energiesystem wiederhergestellt werden. Intelligente Messsysteme liefern Versorgern und Verbrauchern mehr Daten und schaffen so mehr Transparenz über das tatsächliche Produktions- und Verbrauchsverhalten im Stromnetz. Diese Informationen sind entscheidend, um genauere Prognosen zu treffen und den Strom dort zu nutzen, wo er erzeugt wird – oder gezielt an die richtigen Stellen weiterzuleiten.

Wie funktioniert ein intelligentes Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Wie bisher erfasst der digitale Stromzähler Ihren Stromverbrauch. Neu ist jedoch, dass er zusätzlich speichert und anzeigt, wann und wie viel Strom verbraucht wurde. Diese Daten werden über das Smart Meter Gateway automatisch und sicher an Ihren Messstellenbetreiber übermittelt. Sie müssen sich also um nichts kümmern. Der Messstellenbetreiber leitet Ihre Daten, wie zum Beispiel den Zählerstand, an Ihren Energielieferanten weiter.

Was kann das intelligente Messsystem?

Automatische Übermittlung: Mit einem intelligenten Messsystem müssen Sie Ihren Zählerstand künftig nicht mehr selbst ablesen oder melden. Die Werte werden automatisch an Ihren Messstellenbetreiber übermittelt. Die Weitergabe der Verbrauchsdaten an Ihren Energieversorger ermöglicht eine einfache und präzise Stromabrechnung.

Höchster Datenschutz: Die Übertragung Ihrer Daten an den Messstellenbetreiber erfüllt höchste Datenschutzstandards. Sie können sich darauf verlassen: Ihre Daten sind jederzeit zuverlässig geschützt. Dafür sorgt eine besonders gesicherte Form der Datenübermittlung, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert ist.

Wer bekommt ein intelligentes Messsystem?

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist der Einbau intelligenter Messsysteme verpflichtend für

  • Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 6.000 kWh bis 100.000 kWh
  • Verbraucher mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG (wenn Vereinbarung mit Netzbetreiber vorliegt)
  • Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW bis 100 kW

Die Einführung erfolgt laut gesetzlichem Smart-Meter-Rollout-Fahrplan schrittweise bis 2032. Die zeitliche Staffelung für den Einbau nach den Vorgaben des MsbG und der GDEW sieht wie folgt aus:

  • Bis Ende 2025: Mindestens 20 % der verpflichtenden Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen auszustatten.
  • Bis Ende 2028: Mindestens 50 % der verpflichtenden Messstellen müssen ausgestattet sein.
  • Bis Ende 2030: Mindestens 95 % der verpflichtenden Messstellen sind umzurüsten.
  • Bis Ende 2032: Der vollständige Einbau (100 %) aller verpflichtenden Messstellen bis 100.000 kWh muss abgeschlossen sein.

Gesetzliche Grundlagen für den Einsatz intelligenter Messsysteme

  • Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Regelt Installation, Betrieb und Preisobergrenzen.
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Schützen die erhobenen Daten.
  • Technische Richtlinien der Bundesnetzagentur: Legen Anforderungen an Sicherheit und Interoperabilität fest.

Wie wird das intelligente Messsystem abgerechnet?

Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden in der Regel über Ihren Stromanbieter an Sie weitergegeben oder mit Ihrer Einspeiseabrechnung verrechnet. Sollte Ihr Anbieter dies – beispielsweise aus vertraglichen Gründen – nicht übernehmen, erhalten Sie eine separate Abrechnung direkt von Ihrem Messstellenbetreiber.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Preisblatt Messstellenbetrieb.

Kann ich mich gegen die Installation eines intelligenten Messsystems entscheiden?

Bei gesetzlicher Verpflichtung besteht keine Möglichkeit, sich gegen die Installation zu entscheiden. Bei freiwilligen Installationen können Nutzer die Installation ablehnen.

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